Individualbesteuerung kommt – was bedeutet das für Sie?

Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Damit steht ein Systemwechsel bevor: Künftig wird jede erwachsene Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert – also auch Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft. Die Umstellung erfolgt nicht über Nacht: Bund und Kantone erhalten Zeit für die Umsetzung; spätestens soll die Regelung ab 1. Januar 2032 gelten.
Pro: Was für die Individualbesteuerung spricht
- Ende der «Heiratsstrafe»: gleiche Besteuerung bei vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Mehr Erwerbsanreiz für Zweitverdienende (Progression wirkt weniger stark)
- Mehr Transparenz: jede Person deklariert Einkommen und Abzüge im eigenen Dossier
Contra: Wo Herausforderungen liegen
- Mehr administrativer Aufwand (zwei Steuererklärungen, Aufteilung von Abzügen/Vermögen)
- Nicht alle profitieren: Je nach Kanton, Tarif und Einkommensverteilung kann es auch Mehrbelastungen geben (z. B. bei Einverdiener-Haushalten)
- Umstellungskosten bei Kantonen/Gemeinden und mögliche Tarifanpassungen
Mein Fazit als Treuhänder
Die Individualbesteuerung ist ein grosser Schritt in Richtung zivilstandsneutrales Steuersystem – aber die Auswirkungen sind sehr individuell. Entscheidend sind u. a. Einkommensaufteilung, Kinder/Abzüge, Vermögen (z. B. Wohneigentum) und der Wohnkanton.
Als Treuhänder begleite ich Sie gerne dabei, die Folgen für Ihre persönliche Situation frühzeitig zu analysieren und sinnvolle Steuer- und Vorsorgestrategien abzuleiten.
Eigenmietwert muss weg! Oder?

Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab – ein Thema, das viele Haus- und Wohnungseigentümer direkt betrifft.
Pro: Was für die Abschaffung spricht
- Weniger Steuerbelastung für selbstbewohnte Immobilien
- Wegfall von komplexen Berechnungen des fiktiven Einkommens
- Stärkere Gleichstellung von Mietern und Eigentümern
Contra: Was für die Beibehaltung spricht
- Werterhalt der Altersvorsorge: Immobilien bleiben steuerlich attraktiv
- Abzug von Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen bleibt möglich
- Stabile Staatseinnahmen: Bei Wegfall des Eigenmietwerts entgingen Bund, Kantonen und Gemeinden jährlich mehrere Milliarden Franken, die durch neue oder höhere Steuern kompensiert werden müssten
Mein Fazit als Treuhänder
Die Diskussion zeigt: Der Eigenmietwert ist nicht perfekt, aber seine Abschaffung hätte weitreichende Folgen – gerade für Personen mit Hypotheken oder geplanter Sanierung.
Als Treuhänder begleite ich Sie gerne dabei, die steuerlichen Auswirkungen für Ihre persönliche Situation zu prüfen und optimale Strategien zu entwickeln.
Dauerbrenner Steuererklärung
Die Formulare sind verschickt. Jetzt sind Sie dran mit dem Ausfüllen! Sie möchten Ihre Zeit anders nutzen? Dann lassen Sie mir die Unterlagen zukommen. Sie können mir die Unterlagen vorbeibringen, per Post schicken oder aber digital übermitteln.
13. AHV-Rente wurde angenommen

Doch erst 2026 gibt es die AHV-Rente die zusätzliche 13. Monatsrente resp. wird die monatliche Auszahlung um 8.33% erhöht.
Wer bereits aktuell das Referenzalter erreicht hat, kann sich zurücklehnen. Ab ungefähr 55 Jahren ist es sinnvoll, seine Pensionierung und Altersplanung anzugehen. Grob umrissen gibt es 3 Möglichkeiten:
>> Vorzeitige Pensionierung
>> Ordentliche Pensionierung
>> Aufschiebung der AHV-Rente
Gemeinsam haben die Möglichkeiten, dass es im Vorfeld (Jahre vorher) geplant und kalkuliert werden muss.
Hierbei kann ich unterstützen.
ENDE DER ROTEN UND ORANGEN EINZAHLUNGSSCHEIN
STEUERERKLÄRUNG
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